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   VGH Bayern, 13.01.2022 - 2 N 20.516   

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https://dejure.org/2022,1524
VGH Bayern, 13.01.2022 - 2 N 20.516 (https://dejure.org/2022,1524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2022 - 2 N 20.516 (https://dejure.org/2022,1524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 2 N 20.516 (https://dejure.org/2022,1524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7
    Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen einen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnbebauung regelnden Bebauungsplan

  • rewis.io

    Bebauungsplan, Abwägung, Eigentümerinteressen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 2 N 20.516
    Ein Abwägungsmangel liegt dann vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2022 - 2 N 20.516
    Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402.01 - NVwZ 2003, 727).
  • VGH Bayern, 13.11.2023 - 2 NE 23.1841

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans - Gewerbebetrieb und benachbarte

    Die Kontrolle beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots auf die Frage, ob der Plangeber die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob er die aufgezeigten Grenzen der ihm obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BayVGH, U.v. 13.1.2022 - 2 N 20.516 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 2 NE 23.1159

    Vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans "Entwicklungscampus

    Die Kontrolle beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots auf die Frage, ob der Plangeber die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob er die aufgezeigten Grenzen der ihm obliegenden Gewichtung eingehalten hat (Vgl. BayVGH, U.v. 13.1.2022 - 2 N 20.516 - juris Rn. 15).
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